Fördermittel vom Kreisjugendring

Mit der Bereitstellung von entsprechenden Fördermitteln kommt der Landkreis Freudenstadt dem gesetzlichen Auftrag nach, entsprechend dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, die überfachliche Jugendarbeit der Vereine und Verbände im Landkreis zu fördern.

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) ruft dazu auf, jungen Menschen zur Förderung ihrer Entwicklung geeignete Angebote zu machen, sie zur Selbstbestimmung zu befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement hinzuführen. Da dies üblicherweise über die spezifische Zielsetzung der meisten Vereine und Verbände hinausgeht, werden die dafür erforderlichen Mittel entsprechend den Erfordernissen vom Kreistag bereitgestellt.

Weitere Informationen und die Formulare: http://www.kjr-fds.de

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